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Hurdle Shares: Beteiligung für Führungskräfte und Co-Founder – Langfristige Motivation und Bindung an das Unternehmen

Dr. Christopher Hahn
Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: 15.10.2024

Hurdle Shares, auch "Performance Shares" oder "Growth Shares" genannt, sind ein Beteiligungsmodell, das Unternehmen eine flexible Möglichkeit bietet, Schlüsselmitarbeitern wie Geschäftsführern oder später hinzukommenden Co-Foundern eine echte Beteiligung am Unternehmen zu gewähren, ohne dass diese über den Nennwert der Geschäftsanteile hinaus ein finanzielles Eigeninvestment leisten müssen. Ziel ist es, über eine echte Beteiligung die Motivation und Identifikation des Managements mit dem Unternehmen ganz besonders zu stärken und das Management langfristig an das Unternehmen zu binden.

Unternehmen, die ihren absoluten „Key Persons“  weiterhin an das Unternehmen binden und motivieren wollen, können mit einem Hurdle Share Modell eine steuerlich attraktive Beteiligung ermöglichen. Dabei wird dem Begünstigten eine Beteiligung eingeräumt, die ohne nennenswerte eigene Investitionen erworben werden kann. Die Beteiligung erfolgt z.B. über eine Barkapitalerhöhung und umfasst neu ausgegebene Anteile, deren steuerlicher Verkehrswert bei Ausgabe dem Nennwert entspricht. Auf diese Weise profitiert der Manager (nur) von zukünftigen Wertsteigerungen, während sein finanzielles Risiko gering bleibt.

Wertzuwachs erst ab der Hurdle Rate: Wie das Modell funktioniert

Hurdle Shares funktionieren so, dass der aktuelle Unternehmenswert vollständig den bestehenden Gesellschaftern zugerechnet wird, während die neu ausgegebenen Hurdle Shares nur an zukünftigen Gewinnen und Wertsteigerungen partizipieren (auch bekannt als sog. negative Liquidationspräferenz). Der Wert dieser Anteile beginnt also praktisch bei Null und steigt erst, wenn das Unternehmen einen bestimmten Mindestwert (die sogenannte "Hurdle Rate") überschreitet. Diese Hurdle Rate stellt sicher, dass die Altgesellschafter vorrangig an den bisherigen Gewinnen beteiligt werden und der Inhaber der Hurdle Shares nur dann von den neuen Anteilen profitiert, wenn der Unternehmenswert über diese Schwelle steigt.

Steuerliche Vorteile von Hurdle Shares: Beteiligung ohne sofortige Belastung

Die Implementierung der Hurdle Shares kann entweder in der Satzung selbst oder in einer gesonderten Gesellschaftervereinbarung erfolgen. Der Weg über eine Gesellschaftervereinbarung wird in der Regel bevorzugt, da die dort getroffenen Regelungen nicht wie bei einer Satzung für jedermann öffentlich im Handelsregister einsehbar sind.

Die Ausgabe von Hurdle Shares ermöglicht es dem Geschäftsführer, an zukünftigen Wertsteigerungen und Gewinnen des Unternehmens zu partizipieren, ohne dass eine sofortige Steuerbelastung entsteht. Die bestehende Beteiligungsstruktur der Altgesellschafter bleibt unberührt, da der aktuelle Unternehmenswert vollständig den bestehenden Anteilen zugeordnet wird. Die neuen Anteile partizipieren lediglich an zukünftigen Gewinnen und Wertsteigerungen.

Die Minderheitsbeteiligung kann entweder in Form einer Barkapitalerhöhung oder durch Übertragung der bestehenden Anteile der Altgesellschafter erfolgen, wobei die Geschäftsanteile in zwei Klassen mit unterschiedlicher Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös aufgeteilt werden. Den bestehenden Geschäftsanteilen ("Common Shares") wird der aktuelle Verkehrswert des Unternehmens voll zugerechnet, während die neu ausgegebenen oder übertragenen Geschäftsanteile ("Hurdle Shares") dem Begünstigten zum Nennwert von EUR 1,00  zur Verfügung gestellt werden. Die Hurdle-Vereinbarung sorgt dafür, dass dies dem steuerlichen Verkehrswert entspricht. Auf diese Weise profitiert der Begünstigten finanziell von einem steigenden Verkehrswert, während sein finanzielles Risiko auf den Nennbetrag der Geschäftsanteile beschränkt ist.

Flexible Gestaltung und Stimmrechte bei Hurdle Shares: Wie man steuerliche Risiken minimiert

Das Modell kann auch flexibel gestaltet werden, z.B. durch garantierte Vorabgewinne für die Altgesellschafter, um eine faire Verteilung zwischen den verschiedenen Gesellschaftern zu gewährleisten. Der garantierte Vorabgewinnanteil spiegelt den Verkehrswert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Ausgabe der Hurdle Shares wider, so dass keine schenkungsteuerpflichtigen Wertverschiebungen zwischen den Anteilseignern der Common Shares und der Hurdle Shares stattfinden.

Will man auf der sicheren Seite sein und ausschließen, dass den Hurdle Shares von der Finanzverwaltung ein steuerauslösender geldwerter Vorteil zugerechnet wird, schließt man auch das Stimmrecht der Anteile aus. Auch wenn die Hurdle Shares stimmrechtslos sind, bleibt das Teilnahme- und Rederecht des Inhabers der Hurdle Shares in Gesellschafterversammlungen erhalten, da dies als Kernbereich der Mitgliedschaft angesehen wird. Sieht der Gesellschaftsvertrag kein Einstimmigkeitserfordernis vor, kann der Geschäftsführer durch seine faktische Beteiligung dennoch maßgeblichen Einfluss ausüben, auch wenn seine Stimmrechte beschränkt sind.

Vesting-Regelungen bei Hurdle Shares: Anreize für langfristiges Engagement und nachhaltigen Erfolg
Es ist auch möglich, sog. Vesting-Regelungen einzuführen, nach denen der Geschäftsführer seine Anteile verliert, wenn er das Unternehmen vor Ablauf einer bestimmten Frist verlässt. Diese Regelungen sind üblich, um sicherzustellen, dass nur langfristiges Engagement belohnt wird. Insbesondere bei Venture Capital finanzierten Unternehmen ist es in der Regel der Wunsch der Gesellschafter und Investoren, dass der Geschäftsführer nach Beendigung seiner aktiven Tätigkeit als Gesellschafter ausscheidet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln, die eine freie Kündigung ohne sachlichen Grund ermöglichen, grundsätzlich unwirksam. Allerdings wird dies beim "Managermodell" akzeptiert, wenn die Beteiligung von vornherein auf Zeit und mit geringem finanziellem Risiko gewährt wurde.

Gewinnausschüttung und Steuern: Optimale Gestaltung bei Hurdle Shares

Ein weiterer Vorteil der Hurdle Shares liegt in der steuerlichen Gestaltung. Sie ermöglicht eine steuerlich effiziente Beteiligung, die dem Manager ein erhebliches Wertsteigerungspotenzial bietet, ohne ihn sofort finanziell zu belasten. Für die Besteuerung der Gewinnausschüttungen gelten die Regelungen der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sofern der garantierte Vorabgewinnanteil im Gesellschaftsvertrag verankert ist.
Will man auch hier auf Nummer sicher gehen und ausschließen, dass die Hurdle Shares von der Finanzverwaltung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil angesehen werden, sollte eine Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG eingeholt werden. Zu beachten ist jedoch, dass nach der Rechtsprechung der Inhalt einer im Lohnsteuerabzugsverfahren erteilten Anrufungsauskunft die Wohnsitzfinanzämter bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers bzw. des Zuwendungsempfängers nicht bindet. Für noch nicht verwirklichte Sachverhalte kann anstelle einer Anrufungsauskunft auch die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beantragt werden, wenn daran wegen der erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht (§ 89 Abs. 2 AO).

Beteiligung und Veräußerung: Steuerliche Besonderheiten für Hurdle Shares

Bei der Veräußerung von Anteilen gelten für den Begünstigten steuerliche Regelungen, die sicherstellen, dass eine Beteiligung zum Marktpreis und das damit verbundene Verlustrisiko zur steuerlichen Anerkennung der Beteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen führen. Hält der Begünstigte eine Beteiligung von weniger als 1 %, unterliegt der Verkauf der Anteile der Abgeltungsteuer. Bei einer höheren Beteiligung greift das Teileinkünfteverfahren nach § 17 EStG, so dass 60 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig sind.

Das Hurdle-Shares-Modell bietet eine attraktive Lösung, um Leistungsträger an das Unternehmen zu binden und ihnen eine attraktive Beteiligung an der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen - ideal insbesondere für Unternehmen, die Motivation und Verantwortungsbewusstsein stärken wollen. Insbesondere in Private Equity- und Venture Capital-Szenarien haben sich Hurdle Shares als bewährtes Instrument etabliert, um Management-Teams zu incentivieren und gleichzeitig die Interessen der Altgesellschafter zu wahren.

Disclaimer: Die Inhalte des Informationsangebots unter vsop-direkt.de stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unserer spezialisiertes Team: beratung@esop-direkt.de

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