ESOP
VSOP
Beispiele
Lösungen

Mitarbeitergewinnung durch Mitarbeiterbeteiligungen - ein mächtiges Instrument für den deutschen Mittelstand

Dr. Christopher Hahn
Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: 29.05.2023

In den letzten Jahren hat der deutsche Mittelstand ein gewaltiges Problem: die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Noch schwieriger ist es, Fachkräfte zu gewinnen, wenn Sie keine hohen Gehälter zahlen können. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, Top ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen - nämlich mit Mitarbeiterbeteiligungen.
Eine Mitarbeiterbeteiligung bedeutet, dass Sie Ihre Mitarbeiter an dem Erfolg des Unternehmens beteiligen. Oftmals geschieht dies als Ausgleich für einen niedrigeren Lohn. Solch eine Mitarbeiterbeteiligung muss vertraglich festgelegt werden. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Programmen, wie zum Beispiel eine VSOP Beteiligung oder eine Beteiligung im Rahmen von Anteilsoptionen bei einem ESOP. In diesem Ratgeber berichten wir, was diese Abkürzungen bedeuten und gehen genau darauf ein, was eine Mitarbeiter Beteiligung ist und worauf Sie achten sollten.

Mitarbeiterbeteiligung Definition: Was sind Mitarbeiterbeteiligungen?

Unter dem Konzept Mitarbeiterbeteiligung wird generell eine Beteiligung der Mitarbeiter in einem Unternehmen an dessen Erfolg in materieller Form verstanden. Hierfür gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen. Diese haben alle übergeordnet zum Ziel, die Mitarbeiter an dem Gewinn des Unternehmens oder an dessen Wertzuwachs partizipieren zu lassen. Die Gründe für die Einführung einer Beteiligung der Mitarbeiter können vielfältig sein und sind in der Regel unterschiedlich.
Bei einer Mitarbeiterbeteiligung in einem Startup kann die Einführung sinnvoll sein, da das junge Unternehmen noch keine riesigen Gehälter zahlen kann und trotzdem nicht auf top qualifizierte Fachkräfte verzichten möchte. Bei einer Mitarbeiterbeteiligung GmbH stehen meistens der Anreiz, die Motivation und die Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeiter und deren Bindung an das Unternehmen im Vordergrund.
Alteingesessene Unternehmen hingegen profitieren von einer Mitarbeiterbeteiligung GmbH in Form einer besseren Arbeitsleistung und einer engeren Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Ein Beteiligungsprogramm ist im Idealfall eine Win-Win-Situation für beide Seiten sein, aus der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Vorteile für sich erzielen. Sie können dabei aus verschiedenen Varianten wählen. Unterschieden wird grundsätzlich in:

  • reale Mitarbeiterbeteiligung
  • virtuelle Unternehmensbeteiligung

Während ein reales Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eine echte Unternehmensbeteiligung bedeutet, zum Beispiel in Form von Aktien oder von Aktienoptionen, ermöglicht eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung lediglich eine indirekte Unternehmensbeteiligung.


1. Reale direkte Mitarbeiterbeteiligung
Die direkte Mitarbeiterbeteiligung ist der Klassiker und beteiligt den Mitarbeiter real am Unternehmen. Hierfür wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, Gesellschafter an dem Unternehmen zu werden. Einfach ist dies zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft, die an der Börse notiert ist. Hier werden Aktien oder Aktienoptionen ausgegeben. Da es sich bei vielen mittelständischen Unternehmen allerdings eher um Gesellschaftsrechtsformen wie GmbHs oder verwandte Modelle handelt, werden hier typischerweise keine Aktien ausgegeben. Es ist aber dennoch möglich die Mitarbeiter mit echten Unternehmensanteilen zu beteiligen.
Dafür gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten. Solch eine Beteiligung wird oft in Form eines ESOP (Employee Stock Option Plan) ausgestaltet. Hierbei gibt das Unternehmen Anteile am Stammkapital aus, welches bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro beträgt. Im Rahmen eines ESOP könnte der Mitarbeiter von dieser Summe beispielsweise Anteile von bis zu fünf Prozent in Form einer Mitarbeiterbeteiligung erhalten. In einem klassischen ESOP-Vertrag wird festgelegt, wie viel Prozent des Stammkapitals zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen erworben werden können.
In Deutschland ist die direkte Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen in Form von realen Anteilen oder Anteilsoptionen allerdings mit großem Aufwand, wie der notariellen Beurkundung der Übertragung der Unternehmensanteile, und weiteren bürokratischen Hürden verbunden. Diese gilt es zu beachten, um etwa zusätzliche steuerliche Belastungen zu vermeiden. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, Alternativen wie beispielsweise virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen zu bedenken.


2. Virtuelle Beteiligung
Eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (VSOP) ähnelt der direkten, hat allerdings elementare Unterschiede. Wie der Name bereits sagt, erhalten die Mitarbeiter keine realen, sondern virtuelle Anteile. Trotzdem haben Sie so die Möglichkeit, an dem Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Zudem werden die Mitarbeitenden keine Gesellschafter. Genau genommen handelt es sich hierbei um schuldrechtliche Verträge, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Der Virtual Stock Option Plan funktioniert ähnlich wie ein ESOP. Allerdings gibt es keine echte Kapitalbeteiligung für die Mitarbeiter, sondern lediglich einen Anspruch auf virtuelle Unternehmensanteile. Bei Virtual Stocks regelt der Arbeitgeber, unter welchen Bedingungen er welche Höhe an Anteilen an seine Beschäftigten vergibt und welche Zahlungen sie erhalten. Möglich sind:

  • Zahlungen beim Verkauf des Unternehmens
  • Zahlungen bei Gewinnausschüttungen
  • Zahlungen beim Ausscheiden des Mitarbeiters

Die elementaren Vorteile der virtuellen Beteiligung (VSOP oder auch VESOP) gegenüber einer echten Beteiligung (ESOP) sind

  • deutlich geringere Bürokratie
  • höhere Flexibilität
  • keine Probleme bei der Besteuerung, der Mitarbeiter zahlt definitiv erst Steuern, wenn er einen realen Geldzufluss aus der Beteiligung erhält

In diesem Artikel thematisieren wir den Unterschied zwischen realen und virtuellen Beteiligungen.

3. Weitere Mitarbeiterbeteiligung Beispiele zur Mitarbeitergewinnung
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Optionen gibt es noch weitere Möglichkeiten, welche deutlich weniger verbreitet sind, wir zur Vollständigkeit aber nennen möchten:

  • Sonderzahlung oder Bonus: Eine Sonderzahlung ist eine einfache Form der Unternehmensbeteiligung Mitarbeiter. Möglich ist zum Beispiel, dass Sie Ihre Mitarbeiter an dem Jahresgewinn in Form einer Sonderzahlung zum Jahresende beteiligen.
  • Genussrechte: Auch hier erhalten Arbeitnehmer ein Recht auf eine Beteiligung am Gewinn. Die Gestaltung solcher Genussrechte ist weitestgehend frei, denn es gibt kaum gesetzliche Vorschriften, die Sie einhalten müssen.
  • Mitarbeiterguthaben: Hierbei handelt es sich um eine erfolgsbezogene Mitarbeiterbeteiligung, die nicht direkt ausgeschüttet wird, sondern zunächst einmal auf ein internes Konto fließt. Das sich dort befindliche Guthaben wird erfolgsabhängig oder fest verzinst. Da der Mitarbeiter hieraus keine direkten Einnahmen hat, ist diese Beteiligung steuerfrei.
  • Darlehen: Auch ein Mitarbeiterdarlehen ist eine Beteiligungsform. In diesem Fall gewährt das Unternehmen seinen Beschäftigten aus dem eigenen Geschäftsvermögen ein Darlehen, für das Zinsen anfallen. Diese Zinsen werden fest vereinbart und die Verzinsung kann natürlich auch erfolgsorientiert erfolgen.

Mitarbeitergewinnung als akutes Problem im Mittelstand
Der deutsche Mittelstand leidet immer mehr unter dem fortschreitenden Personalmangel in allen Bereichen. Gegenüber den Arbeitgebern haben Beschäftigte eine gute Position und können in der Regel unter den unterschiedlichsten Angeboten wählen. Während Headhunter früher ausschließlich hochbezahlte Fachkräfte für Führungspositionen suchten, fahnden sie heute in sämtlichen Branchen nach Arbeitnehmern - sogar Hilfskräfte werden auf diesem Weg gesucht.
Der Grund: Arbeitnehmer können sich heutzutage häufig aussuchen, wo und unter welchen Bedingungen sie arbeiten. Stimmt das Arbeitsklima nicht, werden zu viele Überstunden verlangt oder gibt es keinen ansprechenden Lohn, wird in eine andere Branche gewechselt, in welcher die Arbeitszeit geregelt ist und es möglich ist, mehr zu verdienen.
Angst vor der Arbeitslosigkeit ist heutzutage kein ausschlaggebender Grund mehr, um an einem Job oder Unternehmen festzuhalten. Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber mit anderen Vorteilen punkten, wie zum Beispiel mit flexiblen Arbeitszeiten, einer betrieblichen Kinderbetreuung, preiswertem Wohnraum, einem Home Office oder einer Mitarbeiterbeteiligung. Allmählich gehen die Babyboomer in Rente und Experten schätzen, dass es in Deutschland bis 2035 etwa 7 Millionen weniger Arbeitskräfte geben wird.
Schrumpft die Bevölkerungszahl, werden zwar in manchen Bereichen weniger Jobs erforderlich sein, allerdings trifft der akute Arbeitsmangel vor allem den Mittelstand besonders hart. Früher gelang das Wirtschaftswachstum über eine Ausweitung der Beschäftigung der deutschen Wirtschaft - dies ist nun nicht mehr möglich. Auch wenn der Fachkräftemangel nicht alle Branchen und Regionen in Deutschland betrifft, gibt es in einigen Branchen einen dringenden Handlungsbedarf.
Schließlich benötigt der Mittelstand in Deutschland eine starke Basis an Fachkräften, um nachhaltig und langfristig den Wirtschaftsstandort zu sichern. Daher stehen die Unternehmen unter Druck und der Kampf um Talente wird intensiver. Wer neue Mitarbeiter gewinnen möchte, muss um sie kämpfen und Anreize schaffen.

Mitarbeiterbeteiligungen als Lösung für den Fachkräftemangel

In Zeiten des Fachkräftemangels sind die Bindung und Mitarbeitergewinnung wichtiger als jemals zuvor. Sie sollten sich daher als interessanter Arbeitgeber positionieren. Eine Möglichkeit hierfür ist die Mitarbeiterbeteiligung, die Sie dauerhaft attraktiv macht. Die Bindung von qualifizierten Mitarbeitern an das eigene Unternehmen und die Mitarbeitergewinnung stellt viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Gleichzeitig bremst der Fachkräftemangel die Entwicklung der Unternehmen und in vielen Wirtschaftsbereichen ist der Mangel an fähigen Mitarbeitern spürbar.
Daher müssen Arbeitgeber Vorteile bieten und sich positiv von der Konkurrenz abheben, um erfahrene Mitarbeiter für sich zu gewinnen und auf lange Sicht an ihr Unternehmen zu binden. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind ein effizientes Mittel, um Mitarbeiter zu binden und dem Fachkräftemangel entgegenzusteuern. Im Ausland sind solche Programme längst Standard und auch in Deutschland wächst das Interesse daran.
Eine Beteiligung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen in Form von Benefits ist mittlerweile elementar wichtig, um auch in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Aus diesen Gründen sollten Sie sich die unterschiedlichen Möglichkeiten und Varianten von Mitarbeiterbeteiligung einmal anschauen, um das für Sie persönlich passende Modell zu finden.
Die Modelle unterscheiden sich alle voneinander, auch bezüglich des Anreizes für die Mitarbeiter. Zudem ist bei einer Mitarbeiterbeteiligung die steuerliche Behandlung wichtig. Nicht alle Modelle sind für jedes Unternehmen empfehlenswert. Des Weiteren gibt es Mitarbeiter Beteiligungsmodelle, die relativ einfach und kostengünstig umzusetzen sind und für Beschäftigte echte Anreize bieten.

Warum Mitarbeiterbeteiligungen für den Mittelstand so wertvoll sein können

Für das Unternehmen selbst haben Mitarbeiterbeteiligungen zahlreiche Vorteile. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Steigerung der Mitarbeitermotivation: Sind Ihre Mitarbeiter motiviert, leisten diese einen entscheidenden Beitrag für Ihr Unternehmen. Eine enge Arbeitnehmerbindung an das Unternehmen wirkt sich positiv auf die Motivation Ihrer Mitarbeiter aus. Die Arbeitsleistung und die Arbeitsbereitschaft des Mitarbeiters wird durch eine finanzielle Beteiligung an das Unternehmen erhöht. Dadurch ist der Arbeitnehmer aktiv am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Er selber profitiert von einem höheren Einkommen, wodurch die Produktivität der Mitarbeiter steigt.
  2. Erhöhung der liquiden Mittel: Abhängig vom Mitarbeiterbeteiligungsmodell erhöhen sich Ihre liquiden Mittel durch eine Kapitalbeteiligung Ihrer Arbeitnehmer, wie zum Beispiel durch Vorzugsaktien. Denn die Investitionen der Mitarbeiter bleiben im Unternehmen. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie von externen Kreditunternehmen Fremdkapital beziehen müssen und haben eine effektive Möglichkeit, um Kapital zu beschaffen.
  3. Bindung an den Arbeitgeber: Dadurch, dass die Mitarbeiter am Gewinn oder Erfolg des Unternehmens beteiligt sind, investieren diese mehr und partizipieren vom Unternehmenserfolg. In der Folge entsteht automatisch eine starke Bindung zum Unternehmen. Aus dieser engen Bindung resultiert eine gesteigerte Motivation, die einen niedrigeren Krankenstand und eine geringere Fluktuation mit sich bringt.


Auch aus Sicht der Mitarbeiter gibt es verschiedene Vorteile. Dazu gehören ein Mitsprache- und ein Informationsrecht. Gleichzeitig tragen Ihre Arbeitnehmer eine größere Verantwortung und haben in ihren Aufgabenbereichen mehr Entscheidungsfreiheit. Durch die finanzielle Beteiligung an dem Unternehmen haben Beschäftigte die Möglichkeit, ein höheres Einkommen zu erzielen. Mitarbeitende mit einer hohen Verantwortung identifizieren sich gleichzeitig stärker mit dem Arbeitgeber. Dies sorgt für eine erhöhte Produktivität und einer besseren Motivation. Auch die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber und dem Aufgabenbereich wird gesteigert.

Worauf müssen Sie bei Mitarbeiterbeteiligungen achten?

Um erfolgreich ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in Ihr Unternehmen zu integrieren, benötigen Sie eine Strategie. Nicht erst im Zuge der Implementierung kommen zahlreiche Fragen auf, sondern bereits bei der Recherche. Wie sieht es zum Beispiel mit der Versteuerung aus, ist eine Mitarbeiterbeteiligung steuerfrei? Wo muss der Verkauf von Mitarbeiteraktien in der Steuererklärung angegeben werden? Gibt es einen VSOP Mustervertrag oder einen Phantom Stocks Mustervertrag?
Im ersten Schritt ist es ratsam, herauszufinden, ob überhaupt auch auf Seiten der Belegschaft ein Interesse an einer Mitarbeiterbeteiligung besteht. Daher sollten Sie eine entsprechende Befragung durchführen. Zudem müssen Sie bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gesetzliche Vorschriften beachten. Gleichermaßen müssen Ihre individuellen Sachverhalte berücksichtigt werden.
Sie müssen vermeiden, dass durch eine Mitarbeiterbeteiligung steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Nachteile entstehen. Des Weiteren sind die Ausgestaltungsmöglichkeiten unterschiedlich und erfordern im Vorfeld einen großen Rechercheaufwand. Ein dominierendes Thema ist natürlich die Versteuerung der Mitarbeiterbeteiligung.
Je nach Beteiligung steht der Mitarbeiter dann nicht nur in einem Angestelltenverhältnis, sondern ist gleichzeitig auch Aktionär. Sie müssen daher klären, was im Falle eines Verkaufs passiert. Daher ist es sinnvoll die Umsetzung, angefangen von der Planung Ihres Vorhabens, über die Verträge und bis hin zur Umsetzung erfahrenen Experten zu überlassen.

Fazit: Mit Mitarbeiterbeteiligung dem Fachkräftemangel vorbeugen

Natürlich können Sie mit einer Mitarbeiterbeteiligung allein nicht dem Fachkräftemangel in Gänze entgegenwirken - Sie können allerdings einfacher und schneller neue Mitarbeiter gewinnen und bestehende Top Talente an Ihr Unternehmen binden. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten. Zudem müssen Sie natürlich Ihre individuellen Wünsche und Sachverhalte einfließen lassen.
Lassen sie wichtige Aspekte außer Acht, zieht dies sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Überlassen Sie die Umsetzung und Planung daher am besten Experten. Wir beraten Sie gerne, sollten Sie ein grundsätzliches Interesse am Thema Mitarbeiterbeteiligung haben.

Disclaimer: Die Inhalte des Informationsangebots unter esop-direkt.de stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unserer spezialisiertes Team: beratung@esop-direkt.de

No items found.
Fragen? Sprechen Sie mit unserem Experten!
KOSTENFREIE BERATUNG
Dr. Christopher Hahn
Anwalt & Autor
Ihr Experte für Mitarbeiterbeteiligungen
Fragen? Sprechen Sie mit unserem Experten!
KOSTENFREIE BERATUNG
Dr. Christopher Hahn
Anwalt & Autor
Ihr Experte für Mitarbeiterbeteiligungen
Fragen? Sprechen Sie mit unserem Experten!
KOSTENFREIE BERATUNG
Dr. Christopher Hahn
Anwalt & Autor
Ihr Experte für Mitarbeiterbeteiligungen
Fragen? Sprechen Sie mit unserem Experten!
Dr. Christopher Hahn
Anwalt & Autor, Ihr Experte für Mitarbeiterbeteiligungen
KOSTENFREIE BERATUNG
ESOP & VSOP
Als Arbeitgeber dürfen Sie keine steuerlichen Rückstellungen nach § 249 Abs.1 Satz 1 HGB und § 6 Abs.1 Nr.3a Buchstabe a) und e) bilden. Denn nach einer Grundsatzentscheidung des BFH vom 15.03.2017, Az. I R 11/15 handelt es sich bei klassischen VSOP-Vereinbarungen um aufschiebend bedingte Verpflichtungen.
Fragen? Sprechen Sie mit unserem Experten!
Dr. Christopher Hahn
Anwalt & Autor, Ihr Experte für Mitarbeiterbeteiligungen
KOSTENFREIE BERATUNG
ESOP & VSOP
Als Arbeitgeber dürfen Sie keine steuerlichen Rückstellungen nach § 249 Abs.1 Satz 1 HGB und § 6 Abs.1 Nr.3a Buchstabe a) und e) bilden. Denn nach einer Grundsatzentscheidung des BFH vom 15.03.2017, Az. I R 11/15 handelt es sich bei klassischen VSOP-Vereinbarungen um aufschiebend bedingte Verpflichtungen.
Fragen? Sprechen Sie mit unserem Experten!
Dr. Christopher Hahn
Anwalt & Autor, Ihr Experte für Mitarbeiterbeteiligungen
KOSTENFREIE BERATUNG
ESOP & VSOP
Als Arbeitgeber dürfen Sie keine steuerlichen Rückstellungen nach § 249 Abs.1 Satz 1 HGB und § 6 Abs.1 Nr.3a Buchstabe a) und e) bilden. Denn nach einer Grundsatzentscheidung des BFH vom 15.03.2017, Az. I R 11/15 handelt es sich bei klassischen VSOP-Vereinbarungen um aufschiebend bedingte Verpflichtungen.
Close
KOSTENFREI & UNVERBINDLICH
Close

Buchen Sie jetzt Ihre Erstberatung

Alternativ - Termin buchen

Sprechen Sie mit unserem Experten:

Kolja Czudnochowski

Gründer & Berater

Mit Absenden des Formulars willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
Close
KOSTENFREI & UNVERBINDLICH
Close

Buchen Sie jetzt Ihre Erstberatung

Vielen Dank für Ihre Anfrage, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Bei dringenden Fragen wenden Sie sich gerne an +49 30 209 677 94
Gerne können Sie auch direkt den Termin für ihr Erstgespräch buchen.
Alternativ - Termin buchen

Sprechen Sie mit unserem Experten:

Kolja Czudnochowski

Gründer & Berater

Oops! Something went wrong while submitting the form. Please try again.